Rückforderung von geschenkten Immobilien
Wie Sie Ihr Grundstück zurückerhalten
Sie haben Ihre Grundstück auf Ihre Kinder übertragen? Es gibt Streit mit dem Übernehmer oder es droht der Verlust der Immobilie durch Scheidung des Kindes, Überschuldung oder Arbeitslosigkeit?
In manchen Fällen wurden bei Übertragung der Immobilie sog. Rückforderungsrechte für bestimmte Katastrophenszenarien vereinbart. Ist dies nicht der Fall kann häufig nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. Verarmung oder sog. grober Undank des Beschenkten) ein einmal geschenktes Grundstück zurückverlangt werden.
Es bietet sich dennoch immer an, die Rechtslage prüfen zu lassen und eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Rückforderung zu erhalten. Gerne beraten wir Sie dazu.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Die Kanzlei Lauck ist Ihr erbrechtlich spezialisierter Partner bei allen Fragen um das Erbrecht im Raum Dresden und Umgebung. Unsere Kanzlei gilt als eine der ersten Adressen in Sachen Erbrecht in den neuen Bundesländern. Seit vielen Jahren übernehmen wir ausschließlich Mandate auf diesem Rechtsgebiet.
Mit Sachverstand, Weitsicht und dem nötigen Fingerspitzengefühl entwickeln wir für Sie individuelle und durchdachte Lösungen. Dabei wollen wir, dass Sie uns – trotz hochkomplexer juristischer Fragestellungen – verstehen! Daher erklären wir Ihnen alle Schritte und besprechen mit Ihnen alle Ihre Fragen und Probleme offen.